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   Wertberechnung (2)    
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Domainwerte und Domainverkäufe

Wenn man den Wert von Domainnamen ermitteln will, muß man einfach den Markt beobachten und alle erfolgten Käufe und Verkäufe auswerten. Dann bildet man einen Mittelwert und hat den Marktwert. Sollte man meinen ... Aber so einfach geht es leider nicht!

A.
Domainnamen sind - wie ich schon an anderer Stelle schrieb - ein äußerst individualisiertes Gut. Es kann per Definition nicht mehr als ein Exemplar pro Sorte geben. Und es fällt in der Praxis recht schwer, überhaupt Domainnamen zu benennen, die man als "ähnlich" klassifizieren könnte. Selbst wenn man zum Beispiel dasselbe Wort einmal mit und einmal ohne Bindestrich nehmen würde, wäre in meinen Augen die Ähnlichkeit nicht groß genug, um von dem bekannten Verkaufserlös der einen Domain auf den Marktwert der anderen Domain schließen zu können. Zwar ist in der Regel die Bindestrichversion weniger wert als der zusammengeschriebene Domainname, aber mal ist diese Wertminderung eher gering, mal ist sie riesengroß. Pauschale Aussagen ohne Kenntnis des jeweiligen Einzelfalls sind nicht möglich.

Aber stellen wir uns trotzdem vor, wir hätten zwei Domainnamen gefunden, die wir als hinreichend ähnlich (in Bezug auf ihr Wertpotential) ansehen würden. Und stellen wir uns weiterhin vor, wir würden den realen Verkaufserlös des einen Domainnamens kennen. Können wir dann aus diesem "bewiesenen" Wert der verkauften Domain auf den Marktwert des anderen Domainnamens schließen? Auch hier ist Vorsicht geboten, und zwar aus zwei Gründen:

B.
Wegen ihres höchst individuellen Charakters taugen Domains kaum als kurzfristige Spekulationsobjekte. Zu groß ist bei einer einzelnen Domain das Risiko, keinen Käufer für diese Domain zu finden. Wiederverkäufer beispielsweise werden Domains nur zu sehr günstigen Konditionen erwerben wollen. Bei Domains jedoch, die zum Schnäppchenpreis erworben werden, ist der Kaufpreis nicht repräsentativ. Würde man zum Beispiel den neuen Besitzer dieser Domain fragen, welchen Preis man ihm für die Domain bieten müßte, um ihn zu einem Weiterverkauf zu bewegen, so würde der in der Antwort genannte Preis oft genug das 5fache, 10fache oder sogar 20fache des gezahlten Betrages ausmachen. Ähnliches gilt für jene Fälle, wo der neue Besitzer die Domain zum Zwecke einer bestimmten Selbstnutzung erworben hat. In diesen Fällen ließe sich der individuelle Domainwert wahrscheinlich besser nach der Höhe der Angebote bestimmen, die abgelehnt worden sind, als nach dem tatsächlich gezahlten (Schnäppchen-)Preis, der den wahren Wert der Domain unterschätzt.

C.
Andererseits kann es aber auch vorkommen, daß der wahre Verkaufserlös um ein Vielfaches höher liegt als derjenige Wert, den man vernünftigerweise hätte erwarten könnte. Wie schon gesagt: eine Domain ist exakt so viel wert, wie jemand bereit ist, dafür auszugeben. Und wer eine Domain - aus welchen Gründen auch immer - unter allen Umständen haben möchte, ist bereit, viel auszugeben. Ein Domainhändler, der ein Portfolio verschiedener Domainnamen besitzt, wird aber kaum vorhersagen können, welche seiner Domains einen solch interessierten Käufer finden wird und welche nicht. Wenn er dann z.B. in einem Zeitraum von zehn Jahren von 5 Domains, die in seinen Augen ein ungefähr gleichartiges Wertpotential aufweisen, eine einzige für 2.500 Euro verkauft - müßte man dann daraus schließen, daß der Marktwert der anderen Domains ebenfalls 2.500 Euro beträgt? Oder müßte man nicht vielmehr berücksichtigen, daß ihm die anderen Domains sozusagen null Euro Erlös eingebracht haben (und wir wollen annehmen, daß es auch keine einzige Preisanfrage für diese Domains gab)? Würde dann die richtige Methode also darin bestehen, den Mittelwert für alle Domainverkäufe bzw. Nicht-Verkäufe zu berechnen und somit von einem durchschnittlichen Marktwert der Domains von nur noch 500 Euro auszugehen?

Wie üblich liegt die Wahrheit vermutlich auch hier wieder in der Mitte ... Zumindest aber kann man durch diese und ähnliche Überlegungen verdeutlichen, daß die Ex-Ante-Bestimmung des Marktwertes von Domainnamen selbst dann noch eine schwierige Frage sein kann, wenn die Erlöse aus anderen Domainverkäufen bekannt sind. Quod erat demonstrandum.



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